Neben den im Einzelnen beschriebenen Rechtsgebieten sind wir auf dem Gebiet des allgemeinen Zivilrechts tätig, wozu u.a. das Kaufvertragsrecht inkl. Gewährleistungsrechte (Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz) sowie das Werkvertragsrecht, die Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen bzw. die Abwehr der vorgenannten Ansprüche gehören.
Auch beraten wir Unternehmen in handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen und kümmern uns um deren vorgerichtlichen sowie gerichtlichen Forderungseinzug.
Eine Beauftragung bzw. Verteidigung ist in jedem Stadium des Verfahrens möglich bzw. geboten:
Ermittlungsverfahren
Zwischenverfahren
Hauptverfahren
Rechtsmittel
Vollstreckungsverfahren
Neben den oben im Einzelnen aufgezeigten formellen Verfahrensabschnitten sind wir im gesamten Gebiet des materiellen Strafrechts tätig.
Sofern gegen Sie ein Ermittlungsverfahren geführt wird, empfiehlt es sich, zunächst von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen und gegenüber den Ermittlungsbeamten keine Angaben zur Sache zu machen, bevor Sie Rücksprache mit einem Verteidiger gehalten haben. Daran sollten sich auch Ihre Verwandten halten, denen ein sog. Zeugnisverweigerungsrecht zusteht.
Im Erbrecht sind wir insbesondere auf folgenden Gebieten tätig:
einschließlich Verkehrsordnungswidrigkeiten-, Verkehrsstraf- und Verkehrsverwaltungsrecht sowie der Rechtsverhältnisse rund um das Automobil. Oft ergeben sich Problematiken in folgenden Bereichen: